Basisinformationen für Teilnehmer

Buchhalterische Hinweise zum Umgang mit Gutscheinen (Verkauf & Einlösung)

Buchhalterische Hinweise zum Verkauf und zur Einlösung von Gutscheinen, inklusive praxisrelevanter Tipps und häufigen Fragen.

Wichtiger Hinweis:

Awiti bietet keine steuerliche Beratung und übernimmt keinerlei Gewähr für die Korrektheit oder Vollständigkeit der nachfolgenden Hinweise. Jeder Händler bzw. Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Umsetzung Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater zu halten, um die korrekte buchhalterische Behandlung im Einzelfall sicherzustellen.

Verkauf von Gutscheinen

Gutscheine können auf verschiedene Arten erworben werden: Direkt im Laden gegen Bargeld oder Kartenzahlung, online als PDF zum Verschenken, in der Web-App zur Eigennutzung, als Mitarbeitergutschein oder über weitere Vertriebswege. 

Der folgende Artikel konzentriert sich dabei auf die buchhalterische Handhabung bei den Teilnehmern, also Einzelhändlern, Gastronomen, Hoteliers und Dienstleistern. Unabhängig von der Erwerbsart muss jede Transaktion korrekt in der Buchhaltung erfasst werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Verkauf und Einlösung von Gutscheinen im Überblick

Flexibler VerkaufsprozessBuchhalterische Behandlung beim Verkauf
Beliebige Beträge aufladbarDurchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer
Nachträgliche Aufladung möglichSeparate Erfassung notwendig
Maximale KundenfreundlichkeitSpezieller Artikel "Gutscheinverkauf" mit Steuersatz "ohne USt"

Einlösung von Gutscheinen

Die Einlösung eines Awiti-Gutscheins stellt aus buchhalterischer Sicht einen wichtigen Vorgang dar, der sich von der ursprünglichen Ausgabe unterscheidet. Hier ist der eigentliche Leistungsaustausch zu verzeichnen.

Detaillierte Empfehlungen zur Einlösung

Technische Umsetzung

  • Separate Zahlart "Gutschein" oder "Awiti" einrichten
  • Vollständige Verbuchung als Umsatz mit jeweiligem Produktsteuersatz
  • Korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer beachten

Dokumentation

  • Alle relevanten Belege aufbewahren
  • Nachvollziehbarkeit sicherstellen
  • Besondere Sorgfalt bei Teileinlösungen

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Regelmäßige Abstimmung der Gutscheinkonten
  • Monatliche Überprüfung der korrekten Verbuchung
  • Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für die Steuerprüfung
  • Regelmäßige Schulung des Kassenpersonals zur korrekten Handhabung
Bei Rückfragen zur technischen Umsetzung im Kassensystem oder zur Integration in bestehende Abläufe steht das Awiti-Supportteam gerne zur Verfügung. Für steuerliche Fragen und die konkrete Umsetzung in Ihrer Buchhaltung konsultieren Sie bitte unbedingt Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann eine Teileinlösung von Gutscheinen erfolgen?

Bei einer Teileinlösung wird nur ein Teil des Gutscheinwertes verwendet. Der Restbetrag bleibt auf dem Gutschein verfügbar. Dies muss entsprechend dokumentiert werden:

Gutscheine können mit anderen Zahlungsmitteln kombiniert werden. Dabei gilt:

  • Separate Erfassung der verschiedenen Zahlungsarten
  • Korrekte Aufteilung der Umsatzsteuer
  • Eindeutige Dokumentation auf dem Beleg
    • Erfassung des eingelösten Teilbetrags
    • Dokumentation des verbleibenden Guthabens
    • Separate Aufzeichnung in der Buchhaltung
Kann eine Kombination mit anderen Zahlungsmitteln erfolgen?

Wenn der Gutscheinwert nicht ausreicht oder der Kunde nur einen Teil des Gutscheins einsetzen möchte, kann die Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln kombiniert werden:

  • Genaue Erfassung der verschiedenen Zahlungsarten (z.B. Gutschein + EC-Karte)
  • Korrekte Aufteilung der Umsatzsteuer je nach Zahlungsart
  • Detaillierte Dokumentation aller Zahlungsvorgänge auf dem Beleg
Übersicht zur buchhalterischen Vorgehensweise

Der Verkauf eines Gutscheins wird als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer verbucht und separat als eigener Artikel erfasst. Bei der Einlösung des Gutscheins erfolgt die Verbuchung als regulärer Umsatz mit dem entsprechenden Produktsteuersatz.

Bei einer Teileinlösung wird nur der tatsächlich genutzte Betrag als Umsatz verbucht. Der Restbetrag muss sorgfältig dokumentiert werden.